Segelfluggeländeordnung

Für das Segelfluggelände „Am Kreuzberg“ Saal

1Beachte die Übersichtszeichnung mit Maßstabsangabe, Nordpfeil und Geländebezeichnung
2Platzkoordinaten50°18‘38“ N 10°22‘24“ E
3Höhe des Platzes über NN262 m / 860 ft
4Länge und Richtung der Lande- und Startbahn600×30 m Gras, 12/30
5Platzfrequenz129,010
6Notlandefelderkeine Festlegung
7Windenschleppstrecke1350 m
8HindernisseIn Landerichtung 12 ist in Landerichtung beim Landeanflug auf die quer zur Landebahn verlaufende Hochspannungs-leitung zu achten. Auf den Grabenverlauf im Süden des Sicherheitsstreifens ist zu achten.
9FahrzeugverkehrKraftfahrzeuge sind vor der Absperrung abzustellen. Die Start- und Landebahn darf nur mit dem Seil-bzw. Rückholfahrzeug befahren werden
10AbstellplätzeLuftfahrzeuge sind 10m neben dem Sicherheitsstreifen oder am Eingangstor zur Flugzeughalle abzustellen, möglichst im Blickfeld des Flugleiters
11ZuschauerplätzeGrundsätzlich hinter der Absperrung
12ParkplätzeAuf dem für Zuschauer vorgesehenen Parkplatz
13Feuerschutz und BergegerätFeuerlöscher, Sanitätskasten, Bolzenschneider, Einreißhaken befinden sich im Rettungsfahrzeug (Audi)
14Besondere SicherungsmaßnahmenFür das ordnungsgemäße Sichern von Luftfahrzeugen sind die Luftfahrzeughalter bzw. Besatzungen verantwortlich. Die Türen von unbeaufsichtigt abgestellten Luftfahrzeugen müssen stets verschlossen sein. Die Zündschlüssel abgestellter Luftfahrzeuge sind abzuziehen uns sicher getrennt vom Luftfahrzeug zu verwahren. Ein unberechtigter Zugriff auf die Schlüssel abgestellter Luftfahrzeuge ist zu verhindern.

Alle Angaben ohne Gewähr.